1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Leistungen der
Plow LLC, 30 N Gould St Ste N, Sheridan, WY 82801, Vereinigte Staaten von Amerika (im Folgenden „Crewlift" oder „Anbieter")
gegenüber dem Auftraggeber im Bereich Social Recruiting, Performance Marketing, Funnel-Erstellung, Bewerber-Vorqualifizierung, Content-Produktion (inklusive KI-gestützter Inhalte) und verwandten Dienstleistungen.
Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Verbrauchern werden keine Verträge auf Grundlage dieser AGB geschlossen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
Angebote von Crewlift sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Crewlift, durch Gegenzeichnung eines individuellen Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Textform (E-Mail) ist ausreichend.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung. Typische Leistungen sind:
- Konzeption und Erstellung von Recruiting-Funnels
- Aufbau von Landingpages und Bewerbungsquiz
- Produktion von Ad-Creatives (inkl. KI-gestützter Inhalte)
- Kampagnen-Setup auf Meta, TikTok und ähnlichen Plattformen
- CRM-Setup, Automationen und Reporting
- Laufende Optimierung und Beratung
Crewlift schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht aber einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich als Erfolgshonorar vereinbart wurde.
4. Definition „qualifizierte Bewerbung"
Eine qualifizierte Bewerbung im Sinne dieser AGB liegt vor, wenn dem Auftraggeber ein Bewerber mit folgenden Mindestangaben übermittelt wird:
- Vor- und Nachname
- mindestens ein verifizierbarer Kontaktweg (Telefonnummer oder E-Mail)
- Wohnort/Region oder PLZ
- Angabe zur Verfügbarkeit (z.B. frühestmöglicher Eintrittstermin)
- Erfüllung der vorab je Kampagne definierten Mindestkriterien (z.B. Führerschein, Schichtbereitschaft, Branchenerfahrung)
Die konkreten Mindestkriterien werden je Kampagne vor Start gemeinsam mit dem Auftraggeber festgelegt und schriftlich (Textform) dokumentiert.
5. Keine Einstellungsgarantie
Crewlift schuldet keine Einstellung eines Bewerbers durch den Auftraggeber, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich als Erfolgshonorar vereinbart wurde. Zielwerte zu Bewerbungen oder Reichweiten sind Planungs- und Optimierungsziele und hängen unter anderem ab von Stelle, Region, Angebot, Werbebudget, saisonalem Wettbewerb und der Reaktionsgeschwindigkeit des Auftraggebers.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung, insbesondere:
- Stellenbeschreibung, Anforderungen, Arbeitszeitmodelle
- Benefits, Gehaltsspanne, Standort, Arbeitgeberprofil
- Ansprechpartner und Erreichbarkeit für Bewerber
- Freigaben für Creatives und Texte innerhalb angemessener Fristen
Der Auftraggeber ist für eine schnelle Kontaktaufnahme mit eingehenden Bewerbern verantwortlich. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Crewlift.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle übermittelten Inhalte (z.B. Logos, Bilder, Texte) frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.
7. Werbebudget
Werbebudget (Mediabudget für Plattformen wie Meta, TikTok etc.) ist nicht im Agenturhonorar enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Werbebudget wird ausschließlich für Anzeigen eingesetzt und ist nicht erstattungsfähig.
8. Vergütung und Zahlung
Preise, Zahlungsziele und Laufzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Sofern nicht anders vereinbart:
- Setup-Fees sind vor Leistungsbeginn fällig
- Monatliche Retainer sind im Voraus zum jeweiligen Monatsbeginn fällig
- Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Crewlift behält sich das Recht vor, Leistungen bei Zahlungsverzug auszusetzen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
9. Laufzeit und Kündigung
Laufzeiten und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit eines Retainers 3 Monate; danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt wird.
Pilotaufträge enden nach Ablauf der vereinbarten Pilotlaufzeit, sofern keine Fortsetzung vereinbart wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Haftung
Crewlift haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Crewlift nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Bewerbungen, nicht erfolgte Einstellungen, Folgeschäden oder mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen.
Crewlift haftet nicht für Ausfälle, Sperrungen oder Änderungen von Drittplattformen (z.B. Meta, TikTok, Cal.com, Tally) und deren Auswirkungen auf Kampagnenergebnisse.
11. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
An den von Crewlift erstellten Konzepten, Texten, Creatives, Funnels und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben alle Rechte bei Crewlift, bis die vollständige Vergütung beglichen ist.
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vereinbarten Verwendungszwecke. Eine darüber hinausgehende Nutzung (z.B. Weitergabe an Dritte, Nutzung in nicht vereinbarten Kanälen) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Crewlift ist berechtigt, anonymisierte Ergebnisse und Case Studies zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG. Soweit Crewlift personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung.
13. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt auch über das Vertragsende hinaus.
14. Höhere Gewalt
Soweit eine Partei aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Anordnungen, Plattform-Ausfälle Dritter) an der Leistungserbringung gehindert ist, ist sie für die Dauer des Hindernisses von ihren Leistungspflichten befreit. Eine Schadensersatzpflicht entsteht nicht.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftraggebers in Deutschland. Crewlift ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
16. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.